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Bildzeichen: Umzugskarton mit aufsteigendem Pfeil UmzugsunternehmenSchönefeld

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Nach dem Umzug

Ummelden in Schönefeld

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Zuständig für die Anmeldung ist die Gemeinde Schönefeld, das Rathaus liegt in der Mittelstraße 3a in 12529 Schönefeld. Das Bundesmeldegesetz gibt Ihnen dafür zwei Wochen ab dem Einzug Zeit, und wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich nur am neuen Wohnort an: Eine gesonderte Abmeldung am alten Ort gibt es dabei nicht. Ein Termin sollte vorher vereinbart werden, denn das Rathaus arbeitet in der Regel nicht ohne Voranmeldung.

  • Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Mittelstraße 3a, 12529 Schönefeld
  • Zwei Wochen Frist ab Einzug, so steht es im Bundesmeldegesetz
  • Anmeldung am neuen Wohnort genügt, eine Abmeldung in Berlin entfällt
  • Sprechzeiten liegen an vier Tagen und sind an keinem Tag gleich
  • Termin vorher vereinbaren, das Rathaus arbeitet in der Regel danach
Unbeschriebene Formulare, ein Ordner und Wohnungsschlüssel auf dem Küchentisch der neuen Wohnung

Anmelden ja, abmelden nein

Der häufigste Irrtum bei einem Zuzug aus Berlin nach Schönefeld ist die Annahme, man müsse sich erst beim alten Bürgeramt abmelden und danach beim neuen anmelden. Das stimmt nicht. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich ausschließlich am neuen Wohnort an, und die neue Meldebehörde gibt die Änderung an die alte weiter.

Eine Abmeldung brauchen Sie nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung ganz aufgeben, ohne eine neue zu beziehen. Für den Weg von Berlin-Rudow nach Waßmannsdorf oder von Neukölln nach Großziethen gilt das nicht.

Zuständig ist die Gemeinde Schönefeld, unabhängig davon, in welchem der sechs Ortsteile Sie einziehen. Ob Schönefeld, Großziethen, Waltersdorf, Waßmannsdorf, Selchow oder Kiekebusch: Die Anmeldung läuft immer über dasselbe Rathaus in der Mittelstraße 3a, und die Postleitzahl 12529 gilt für die gesamte Gemeinde.

Die Sprechzeiten sind unregelmäßig

Das Rathaus Schönefeld hat an vier Tagen der Woche Sprechzeiten, und an keinem dieser Tage sind sie gleich. Der Dienstag ist der einzige Tag mit Vormittag und langem Nachmittag. Am Mittwoch gibt es keine Sprechzeit.

Wichtiger als die Uhrzeiten selbst ist der Zusatz dazu: In der Regel wird nur mit vorab vereinbartem Termin gearbeitet. Wer ohne Termin vor der Tür steht, hat also auch innerhalb der Sprechzeit keinen Anspruch darauf, drangenommen zu werden.

Prüfen Sie die Zeiten bitte vor Ihrem Besuch noch einmal bei der Gemeinde nach. Unsere Angaben sind der Stand vom 8. September 2026, und Sprechzeiten ändern sich häufiger als Adressen.

Was Sie mitbringen müssen

Die Anmeldung selbst dauert wenige Minuten, wenn die Unterlagen vollständig sind. Fehlt eines der Papiere, wird ein zweiter Termin nötig, und der liegt bei Terminvergabe meist nicht in derselben Woche.

Unterlagen für den Termin im Rathaus

  • Personalausweis oder Reisepass für jede Person, die angemeldet wird
  • Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter oder Eigentümer bestätigt den Einzug schriftlich, das verlangt das Bundesmeldegesetz
  • Bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Ehepaaren nach Aufforderung die Heiratsurkunde
  • Das ausgefüllte Anmeldeformular der Gemeinde, wenn Sie es vorher herunterladen konnten
  • Bei einer Vollmacht für eine andere Person deren Ausweis und die unterschriebene Vollmacht

Der Fahrzeugschein und der Landkreis

Mit dem Umzug nach Schönefeld wechseln Sie in den Landkreis Dahme-Spreewald mit der Kreisstadt Lübben im Spreewald. Der Landkreis hatte am 31. Dezember 2025 rund 179.480 Einwohner. Für die Kfz-Zulassung ist ab jetzt der Landkreis zuständig und nicht mehr Ihre bisherige Stelle.

Die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss geändert werden. Eine Anschrift dazu steht hier bewusst nicht, denn geprüft haben wir sie nicht, und eine falsche Behördenadresse kostet Sie einen ganzen Vormittag. Fragen Sie die Stelle beim Landkreis direkt oder gleich im Rathaus mit ab, wenn Sie ohnehin dort sind.

Auch die Vorwahl kann sich ändern. In der Gemeinde gelten 030 sowie 033762 für Waltersdorf und 03379 für Großziethen, Waßmannsdorf und Selchow. Wer eine Festnetznummer mitnehmen will, sollte das mit dem Anbieter klären, bevor der Anschluss gekündigt ist.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Es gibt eine Reihenfolge, in der die Formalitäten nach einem Umzug am wenigsten Aufwand machen. Sie beginnt nicht im Rathaus, sondern beim Vermieter.

Schritt für Schritt nach dem Einzug

  1. Wohnungsgeberbestätigung beim Vermieter anfordern, am besten schon vor dem Einzugstag
  2. Termin im Rathaus Schönefeld vereinbaren, sobald der Einzugstag feststeht
  3. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden, die Frist läuft ab dem Tag des Einzugs
  4. Meldebestätigung mitnehmen, sie wird für mehrere der folgenden Schritte gebraucht
  5. Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I beim Landkreis ändern lassen
  6. Nachsendeauftrag, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und Rundfunkbeitrag umschreiben
  7. Kita oder Schule ummelden, falls Kinder mit umziehen

Wenn der Umzug selbst noch ansteht

Das Ummelden ist der leichte Teil. Der schwierige liegt davor, und für den geben wir Ihnen einen festen Betrag: ein Zimmer ab 269 €, zwei Zimmer ab 420 €, drei Zimmer ab 735 €. Wer nach Zeit rechnen lässt, nimmt den Möbelwagen mit Fahrer und zwei Trägern, er kostet ab 53 € je Stunde.

Material liefern wir vor dem Termin an: Kartons zur Leihe 0,80 € je Stück und Woche, zum Behalten 1,90 € je Stück, Kleiderboxen mit Stange 3,20 € je Stück und Woche und Packpapier im Bund mit 10 Kilogramm 15 €. Wer keine Zeit zum Packen hat, bucht Packkräfte, je Kraft ab 26 € je Stunde.

Am Apparat erreichen Sie uns an Werktagen zwischen acht und achtzehn Uhr. Das Anfrageformular steht rund um die Uhr offen, und was nachts eingeht, beantworten wir am nächsten Werktag.

Zahlen

Sprechzeiten im Rathaus Schönefeld, Mittelstraße 3a

TagSprechzeitHinweis
Montag13 bis 15 UhrKurzes Fenster, früh Termin sichern
Dienstag9 bis 12 und 13 bis 18 UhrDer einzige Tag mit langem Nachmittag
Mittwochkeine SprechzeitFür Behördengänge nicht einplanen
Donnerstag13 bis 15 UhrWie am Montag nur nachmittags
Freitag9 bis 12 UhrNur vormittags, danach geschlossen
In der Regel wird nur mit vorab vereinbartem Termin gearbeitet. Stand der Angaben: 8. September 2026, bitte vor dem Besuch bei der Gemeinde gegenprüfen.

Vorher planen

Erst der Termin, dann der Umzug

Wer den Rathaustermin schon vor dem Umzugstag bucht, kommt ohne Hetze durch die Zwei-Wochen-Frist. Den Transport übernehmen wir, den Termin machen Sie.

Belegt

Warum hier keine Adresse zu viel steht

Wir nennen nur Behördenangaben, die wir geprüft haben. Wo uns eine Anschrift fehlt, sagen wir das, statt eine zu schätzen, die Sie eine Fahrt kostet.

  • Der Rundgang durch die Wohnung ist kostenlos und bindet Sie an nichts
  • Am Apparat an Werktagen zwischen acht und achtzehn Uhr, das Anfrageformular nimmt auch nachts an
  • Es kommt eine eingespielte Mannschaft, keine kurzfristig zusammengerufenen Aushilfen
  • Die Wagen stehen auf unserem eigenen Hof und werden nicht tageweise gemietet

Belegt 030 754367380

Kurz beantwortet

Meldepflicht, Frist und Rathaus

  • Muss ich mich in Berlin abmelden, wenn ich nach Schönefeld ziehe?

    Nein. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur am neuen Wohnort an, hier also bei der Gemeinde Schönefeld. Die Meldebehörden geben die Änderung untereinander weiter.

  • Wie lange habe ich nach dem Einzug Zeit?

    Das Bundesmeldegesetz sieht zwei Wochen ab dem Einzug vor. Weil das Rathaus in der Regel mit Terminvergabe arbeitet, sollten Sie den Termin schon vor dem Umzugstag anfragen, sonst wird die Frist knapp.

  • Kann ich ohne Termin ins Rathaus gehen?

    Die Gemeinde arbeitet in der Regel nur mit vorab vereinbartem Termin. Auch innerhalb der Sprechzeiten kann es deshalb passieren, dass Sie ohne Termin unverrichteter Dinge wieder gehen müssen.

  • Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

    Das ist die schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters oder Eigentümers, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind. Ohne dieses Papier kann die Meldebehörde die Anmeldung nicht vornehmen, deshalb fordern Sie es am besten schon vor dem Einzugstag an.

  • Ändert sich meine Postleitzahl je nach Ortsteil?

    Nein, für die gesamte Gemeinde Schönefeld gilt die 12529. Unterschiedlich sind dagegen die Vorwahlen: 030, für Waltersdorf 033762 und für Großziethen, Waßmannsdorf und Selchow 03379.

  • Muss ich wegen des Autos zu einer weiteren Stelle?

    Ja, die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird beim Landkreis Dahme-Spreewald geändert, nicht im Rathaus. Fragen Sie die genaue Stelle vorher ab, wir nennen hier bewusst keine Adresse, die wir nicht geprüft haben.

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Nennen Sie uns Ortsteil, Zimmerzahl und Wunschtermin. Sie bekommen ein Angebot mit festem Betrag, der Rundgang vorher kostet nichts.

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