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Wer in der Gemeinde Schönefeld einen Umzugswagen auf öffentlicher Straße abstellen will, braucht eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde, und die ist mindestens drei Wochen im Voraus zu beantragen. Zuständig ist das Dezernat I Bürgerdienste in der Hans-Grade-Allee 11. Wird dagegen die Fahrbahn halbseitig oder ganz gesperrt oder ein Gehweg vollständig belegt, geht der Antrag nicht an die Gemeinde, sondern an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald.
- Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde Schönefeld, mindestens drei Wochen vorher
- Zuständig: Dezernat I Bürgerdienste, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
- Bei Fahrbahnsperrung: Straßenverkehrsamt Dahme-Spreewald, Fontaneplatz 10, Königs Wusterhausen
- Gebührenpflichtig nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde
- Auf dem eigenen Grundstück wird gar keine Erlaubnis gebraucht
Drei Wochen sind das Mindestmaß
Die Gemeinde Schönefeld formuliert die Frist ausdrücklich: Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig, mindestens drei Wochen im Voraus, zu beantragen. Diese Zahl ist der Grund, warum wir bei jeder Anfrage als Erstes nach der Zufahrt fragen und nicht nach der Zimmerzahl.
Drei Wochen klingen lang, sind es aber nicht. Zwischen Wohnungsbesichtigung, Mietvertrag und Übergabe liegen oft weniger Tage, und wer die Frist verpasst, kann den Umzug trotzdem machen, nur eben nicht mit dem Wagen direkt vor der Tür.
Das ist keine Kleinigkeit. Je weiter der Wagen weg steht, desto länger die Tragestrecke, und desto länger dauert der Tag. Ab 25 Metern bis zum Standplatz wird daraus ein eigener Posten im Angebot.
Zwei Behörden, ein Unterschied
Die wichtigste Unterscheidung in Schönefeld betrifft nicht die Frist, sondern die Stelle. Sie hängt davon ab, wie stark der öffentliche Raum belegt wird.
Wer wofür zuständig ist
- Standplatz am Fahrbahnrand, der Verkehr läuft weiter: Gemeinde Schönefeld, Dezernat I Bürgerdienste, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
- Halbseitige Sperrung der Fahrbahn: Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen
- Vollständige Sperrung der Fahrbahn: ebenfalls das Straßenverkehrsamt des Landkreises
- Vollständige Belegung eines Gehwegs: ebenfalls der Landkreis, nicht die Gemeinde
- Standplatz auf dem eigenen Grundstück oder Hof: keine Erlaubnis nötig, hier entscheidet der Eigentümer
Was der Antrag kostet
Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig, geregelt in der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde. Eine Euro-Zahl steht hier nicht, denn geprüft ist sie nicht, und eine falsche Zahl in einem Ratgeber richtet mehr Schaden an als eine fehlende.
Fragen Sie den Betrag beim Dezernat I Bürgerdienste direkt ab, wenn Sie den Antrag stellen. Er hängt in solchen Satzungen üblicherweise von der belegten Fläche und der Dauer ab, und beides wissen Sie nach dem Rundgang ohnehin.
Was wir beziffern können, ist die Folge einer fehlenden Zone: Die Tragestrecke über 25 Meter bis zum Standplatz wird bei uns zu einem eigenen Posten, ab 58 €. Rechnen Sie diesen Posten gegen die Antragsgebühr, dann wird die Entscheidung meistens eindeutig.
Wann Sie gar keine Zone brauchen
In weiten Teilen der Gemeinde ist die Frage einfacher, als sie klingt. Wo ein Haus eine eigene Einfahrt hat, steht der Wagen auf privatem Grund, und dann ist keine Behörde beteiligt. Das betrifft die meisten Adressen in Kiekebusch und Selchow und einen großen Teil von Großziethen und Waßmannsdorf.
Zwei Fälle sollten Sie trotzdem klären. Erstens: Reicht der Untergrund? Ein beladener Möbelwagen wiegt deutlich mehr als ein Pkw, und eine gepflasterte Hofzufahrt hält nicht überall stand. Zweitens: Kommt der Wagen wieder heraus, ohne rückwärts über die halbe Straße zu müssen?
In Gewerbeparks, etwa in der Airport City in Waltersdorf, gilt wieder etwas anderes. Dort ist die Verkehrsfläche oft privat, und dann entscheidet der Eigentümer über Zufahrt und Zeitfenster. Werkschutz und Torzeiten klären wir vor dem Termin schriftlich.
So gehen Sie den Antrag an
Der Weg ist überschaubar, wenn er früh genug beginnt. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
Vom Termin bis zur Zone
- Umzugstag festlegen, das ist der Tag, ab dem die drei Wochen rückwärts gerechnet werden
- Prüfen, ob der Wagen auf das Grundstück passt, dann entfällt der ganze Antrag
- Wenn nicht: entscheiden, ob nur der Fahrbahnrand belegt wird oder die Fahrbahn gesperrt werden muss
- Antrag stellen, bei bloßer Belegung bei der Gemeinde, bei Sperrung beim Straßenverkehrsamt des Landkreises
- Gebühr direkt bei der zuständigen Stelle erfragen und zahlen
- Erlaubnis und Beschilderung rechtzeitig vor dem Termin aufstellen lassen
- Am Umzugstag prüfen, ob der Bereich frei ist, und andernfalls die Ordnungsbehörde verständigen
Wenn ein Fahrzeug trotzdem in der Zone steht
Das kommt vor, und es ist ärgerlich, aber nicht aussichtslos. Wichtig ist, dass Sie den Zeitraum belegen können: Fotos vom aufgestellten Schild mit sichtbarem Datum und vom parkenden Fahrzeug helfen später mehr als jede Diskussion vor Ort.
Unser Team fängt in solchen Fällen nicht an, mit Nachbarn zu verhandeln. Wir melden die Lage, arbeiten so weit möglich weiter und rechnen die zusätzliche Tragestrecke nur ab, wenn sie tatsächlich anfällt.
Alles, was über den Grundbetrag hinausgeht, bekommt vor der Terminbestätigung eine eigene Zeile mit eigener Zahl. Fällt am Umzugstag etwas auf, das beim Rundgang nicht zu sehen war, halten wir an und sprechen es mit Ihnen ab.
Fahrzeuggrößen und ihr Platzbedarf
Der Platz, den Sie beantragen, hängt vom Wagen ab. Ein Kastenwagen mit 12 Kubikmetern samt Fahrer kostet bei uns ab 42 € je Stunde und braucht deutlich weniger Standfläche als der Möbelwagen mit 21 Kubikmetern, der ab 46 € je Stunde kostet.
Wo die Straße eng ist, ist der kleinere Wagen mit zwei Fahrten oft die bessere Wahl, auch wenn er länger dauert. Wer nur Tragehilfe braucht und selbst fährt, nimmt eine einzelne Kraft, ab 24 € je Stunde, und stellt das eigene Fahrzeug dort ab, wo ohnehin Platz ist.
Sagen Sie uns beim Rundgang, wie breit die Straße ist und ob beidseitig geparkt wird. Danach entscheiden wir die Wagengröße, und danach richtet sich, wie viele Meter Sie überhaupt beantragen müssen.
Frühzeitig klären
Zufahrt zuerst, Möbel danach
Schreiben Sie uns in der Anfrage einen Satz zur Zufahrt: eigene Einfahrt, Straße mit Parkdruck oder Hofgrundstück. Damit steht die halbe Planung schon.
Belegt
Keine erfundene Gebühr
Zu den Sondernutzungsgebühren der Gemeinde liegt uns keine geprüfte Zahl vor, deshalb steht hier keine. Was wir beziffern, sind unsere eigenen Posten.
- Der Rundgang durch die Wohnung ist kostenlos und bindet Sie an nichts
- Am Apparat an Werktagen zwischen acht und achtzehn Uhr, das Anfrageformular nimmt auch nachts an
- Es kommt eine eingespielte Mannschaft, keine kurzfristig zusammengerufenen Aushilfen
- Die Wagen stehen auf unserem eigenen Hof und werden nicht tageweise gemietet
Kurz beantwortet
Standplatz, Frist und Zuständigkeit
- Wie lange vorher muss ich die Zone beantragen?
Die Gemeinde Schönefeld nennt mindestens drei Wochen im Voraus. Das ist eine Mindestangabe und keine Bearbeitungszusage, deshalb sollten Sie den Antrag stellen, sobald der Umzugstag feststeht.
- Was kostet die Sondernutzungserlaubnis?
Sie ist gebührenpflichtig nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde. Wie hoch sie ausfällt, haben wir nicht geprüft und schreiben es deshalb nicht hin: Fragen Sie den Betrag beim Dezernat I Bürgerdienste ab.
- Wann ist der Landkreis zuständig und nicht die Gemeinde?
Sobald die Fahrbahn halbseitig oder vollständig gesperrt oder ein Gehweg vollständig belegt wird. Dann geht der Antrag an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald am Fontaneplatz 10 in Königs Wusterhausen.
- Brauche ich eine Erlaubnis, wenn der Wagen auf meinen Hof passt?
Nein, auf privatem Grund ist keine Behörde beteiligt. Prüfen Sie stattdessen die Durchfahrtshöhe, die Tragfähigkeit des Untergrunds und die Wendemöglichkeit, denn daran scheitert es in der Praxis häufiger.
- Beantragen Sie die Zone für mich?
Die Sondernutzung ist ein Verwaltungsakt gegenüber demjenigen, der die Fläche nutzt, und der Antrag gehört deshalb zu Ihrem Umzug und nicht in unsere Preisliste. Wir sagen Ihnen beim Rundgang genau, wie viele Meter Sie brauchen und an welche der beiden Stellen der Antrag geht.
- Was passiert, wenn die Zone am Umzugstag zugeparkt ist?
Dokumentieren Sie Schild, Datum und Fahrzeug mit Fotos und verständigen Sie die zuständige Ordnungsbehörde. Wir arbeiten in der Zwischenzeit so weit weiter, wie es geht, und rechnen die längere Tragestrecke nur ab, wenn sie wirklich entsteht.
- Gilt das auch in den Gewerbegebieten?
Dort ist die Verkehrsfläche häufig privat, dann entscheidet der Eigentümer und nicht die Gemeinde. Zufahrt, Torzeiten und Werkschutz klären wir vor dem Termin schriftlich, damit der Wagen nicht an der Schranke steht.
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